Vergabe · Eignungsnachweis
Referenzen im Planungsbüro.Eignung nach § 46 VgV nachweisen.
Referenzen sind der zentrale Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV. Der öffentliche Auftraggeber verlangt in der Regel vergleichbare Projekte aus den letzten drei Jahren, kann aber ältere Referenzen zulassen, wenn das nötig ist, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Wichtig sind vergleichbare Leistung, Wert, Leistungszeit und der Empfänger je Projekt. Fehlen eigene Referenzen, lässt sich die Lücke über Eignungsleihe nach § 47 VgV, eine ARGE oder eine Bietergemeinschaft schließen.
Kurz beantwortet · Stand September 2026
01 Grundlage
Was § 46 VgV von Ihnen verlangt.
Bei europaweiten Verfahren prüft der Auftraggeber Ihre Eignung getrennt vom Angebot. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit weisen Sie nach § 46 VgV vor allem durch Referenzen nach. Der Auftraggeber legt in der Auftragsbekanntmachung fest, welche Referenzen er sehen will und in welcher Form.
Als Referenz gilt eine Liste erbrachter Leistungen mit Angabe des Werts, der Leistungszeit und des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Bezugszeitraum liegt grundsätzlich bei den letzten drei Jahren. Für Planungsleistungen ist dieser Zeitraum oft zu kurz, weil Bauprojekte lange laufen. Der Auftraggeber kann deshalb ältere Referenzen berücksichtigen, wenn er in der Bekanntmachung ausdrücklich darauf hinweist und dies erforderlich ist, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. Als feste Anforderung verlangen darf er sie nicht.
Entscheidend ist die Vergleichbarkeit. Gefragt ist nicht das größte Projekt, sondern das ähnlichste: nach Leistungsbild, Größenordnung, Leistungsphasen und Auftraggebertyp. Prüfen Sie vor jeder Bewerbung, welche Ihrer Projekte am dichtesten an der ausgeschriebenen Aufgabe liegen.
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02 Vorgehen
Referenzen aufbauen und belegbar halten.
Projekte laufend erfassen
Legen Sie für jedes abgeschlossene Projekt ein Referenzblatt an: Leistungsbild, erbrachte Leistungsphasen, Bausumme, Honorarvolumen, Leistungszeitraum und Ansprechpartner beim Auftraggeber. Warten Sie nicht bis zur nächsten Ausschreibung.
Vergleichbarkeit dokumentieren
Halten Sie je Projekt fest, was es mit typischen Ausschreibungen vergleichbar macht. So können Sie eine Referenz gezielt auf die geforderten Kriterien zuschneiden, statt jedes Mal neu zu suchen.
Bestätigungen sichern
Fragen Sie zufriedene Auftraggeber früh nach einer kurzen Referenzbestätigung. Bei öffentlichen Empfängern ist das üblich und stärkt die Glaubwürdigkeit Ihrer Angaben.
Lücken früh erkennen
Vergleichen Sie Ihre Referenzliste regelmäßig mit den Anforderungen der Verfahren, an denen Sie teilnehmen wollen. Wo eine Leistung fehlt, planen Sie den Aufbau oder eine Partnerschaft rechtzeitig ein.
03 Lücken schließen
Wenn eigene Referenzen nicht ausreichen.
Fehlt Ihnen eine geforderte Referenz, müssen Sie nicht verzichten. Über die Eignungsleihe nach § 47 VgV können Sie sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens stützen. Voraussetzung ist, dass dieses Unternehmen die betreffende Leistung im Auftragsfall auch tatsächlich erbringt und sich dazu verpflichtet.
Alternativ bündeln Sie Ihre Referenzen mit anderen Büros in einer Bietergemeinschaft oder einer ARGE. In einer Bewerbergemeinschaft zählen die Referenzen der Mitglieder gemeinsam. Auch Ihr eigener Leistungsanteil aus einem früheren Gemeinschaftsprojekt ist eine gültige Referenz, solange Sie ihn klar abgrenzen.
Nach unserer Auswertung offener Vergabedaten für Juli und August 2026 lag der Median der Angebote je Zuschlag bei Planungsleistungen in den meisten Bundesländern bei zwei bis vier. Der Wettbewerb ist in vielen Losen überschaubar. Wer seine Eignung sauber und vollständig nachweist, kommt oft schon in die engere Auswahl, während unvollständige Bewerbungen früh ausscheiden.
04 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Wie viele Referenzen muss ich vorlegen?
Das legt der Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung fest. Häufig sind es zwei bis drei vergleichbare Projekte. Maßgeblich ist immer die konkrete Bekanntmachung, nicht eine feste Regelzahl.
Zählt eine Referenz aus einer früheren ARGE?
Ja. Ihr eigener Leistungsanteil aus einem Gemeinschaftsprojekt ist eine gültige Referenz, wenn Sie klar beschreiben, welche Leistungsphasen und welchen Umfang Sie selbst verantwortet haben.
Was tun, wenn eine geforderte Referenz komplett fehlt?
Sie können sich über die Eignungsleihe nach § 47 VgV auf ein anderes Unternehmen stützen oder sich als Bietergemeinschaft bewerben. Das leihende Büro muss die Leistung im Auftragsfall tatsächlich erbringen.
Quelle: GWB, VgV, SGB IV, AÜG, BGB (MoPeG), HOAI 2021 in der geltenden Fassung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand September 2026. Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der jeweilige Gesetzes- oder Normtext.
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