Import · CE-Konformität
CE-Pflichten als Importeur.Was ab 2027 für Roboter aus China gilt.
Wer Maschinen aus China einführt, hat als Importeur (Einführer) eigene CE-Pflichten. Ab dem 20. Januar 2027 regelt sie Art. 13 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230: Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und technische Unterlagen prüfen, Name, Postanschrift und digitale Kontaktmöglichkeit auf dem Produkt angeben, Betriebsanleitung beifügen und die EU-Konformitätserklärung mindestens zehn Jahre bereithalten. Bis zum 19. Januar 2027 gelten die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit der 9. ProdSV und Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1020. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet · Stand Oktober 2026
01 Zeitachse
Zwei Regelwerke, ein Stichtag im Januar 2027.
| Zeitraum | Maßgebliches Recht | Rolle des Einführers |
|---|---|---|
| bis 19. Januar 2027 | Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, umgesetzt durch die 9. ProdSV; Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 | Wirtschaftsakteur in der EU nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2019/1020, Kontaktdaten nach Art. 4 Abs. 4 |
| ab 20. Januar 2027 | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 | ausdrückliche Einführerpflichten nach Art. 13, Identifizierung der Lieferkette nach Art. 19 |
| Übergang | Art. 52 Abs. 1 Verordnung (EU) 2023/1230 | Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 nach der Richtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden |
| Sanktionen | Art. 50 Abs. 1 Verordnung (EU) 2023/1230 | Vorschriften der Mitgliedstaaten über Sanktionen, anwendbar ab 20. Oktober 2026 |
02 Art. 13
Pflichten des Importeurs nach Art. 13 Maschinenverordnung.
Nur konforme Maschinen (Abs. 1)
Der Einführer bringt nur Maschinen in Verkehr, die der Verordnung entsprechen.
Vorab prüfen (Abs. 2)
Konformitätsbewertung nach Art. 25 durchgeführt, technische Unterlagen nach Anhang IV Teil A erstellt, CE-Kennzeichnung angebracht, erforderliche Unterlagen beigefügt. Bei Zweifeln darf die Maschine nicht in Verkehr gebracht werden.
Kontaktdaten angeben (Abs. 3)
Name, eingetragener Handelsname oder Marke, Postanschrift und Website, E-Mail oder andere digitale Kontaktmöglichkeit auf der Maschine. Wenn das nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument.
Anleitung beifügen (Abs. 4)
Betriebsanleitung und Informationen nach Art. 10 Abs. 7 müssen mitgeliefert werden.
Lagerung und Transport (Abs. 5)
Solange die Maschine in der Verantwortung des Einführers ist, dürfen Lager- und Transportbedingungen die Konformität nicht beeinträchtigen.
Stichproben und Beschwerden (Abs. 6)
Je nach Risiko Stichproben, Beschwerden untersuchen, Verzeichnis führen.
Korrekturmaßnahmen (Abs. 7)
Bei Nichtkonformität unverzüglich handeln, bei Risiko die Behörden unterrichten.
Zehn Jahre bereithalten (Abs. 8)
Exemplar der EU-Konformitätserklärung mindestens zehn Jahre bereithalten und sicherstellen, dass die technischen Unterlagen auf Verlangen vorgelegt werden können.
Mit Behörden zusammenarbeiten (Abs. 9)
Auf Verlangen alle Konformitätsnachweise in verständlicher Sprache liefern.
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Welche Unterlagen braucht Ihr Einkauf vom Hersteller?
Mit Ihren eigenen Zahlen: Wann sich ein Roboter rechnet, gekauft oder gemietet.
03 Rolle
Wann ein Importeur selbst zum Hersteller wird.
Art. 17 der Maschinenverordnung ist für Konzerne besonders wichtig. Ein Einführer gilt als Hersteller, wenn er die Maschine unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt. Das Gleiche gilt, wenn er eine bereits in Verkehr gebrachte Maschine so verändert, dass die Konformität betroffen sein kann. Dann treffen ihn alle Herstellerpflichten aus Art. 10, einschließlich Risikobeurteilung, technischer Unterlagen und Konformitätsbewertung.
Art. 18 geht noch weiter: Wer eine wesentliche Veränderung an einer Maschine vornimmt, gilt ebenfalls als Hersteller. Bei Robotern kann das zum Beispiel eine eigene Software mit neuen Sicherheitsfunktionen sein oder ein selbst konstruierter Greifer, der das Gefährdungsbild ändert. Ob eine Veränderung wesentlich ist, beurteilt man anhand der Risikobeurteilung.
Für Maschinen mit eingebetteten Systemen, die Sicherheitsfunktionen mit selbstlernendem Verhalten auf Basis von maschinellem Lernen gewährleisten, verlangt Anhang I Teil A Nr. 6 in Verbindung mit Art. 25 Abs. 2 eine Konformitätsbewertung unter Beteiligung einer benannten Stelle. Ob ein bestimmter humanoider Roboter darunter fällt, hängt von seiner Sicherheitsarchitektur ab. Das sollte der Hersteller schriftlich beantworten.
04 Heute
Was bis Januar 2027 für Importe gilt.
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kennt keine ausdrücklichen Einführerpflichten. In Deutschland setzt die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung, 9. ProdSV) sie um. Nach § 3 der 9. ProdSV tragen Hersteller oder Bevollmächtigter die Verantwortung für Konformität, Unterlagen, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung. Die 9. ProdSV tritt nach ihrem § 10 mit Ablauf des 19. Januar 2027 außer Kraft.
Seit dem 16. Juli 2021 gilt zusätzlich Art. 4 der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020. Danach darf eine Maschine nur in Verkehr gebracht werden, wenn ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur verantwortlich ist. Hat der Hersteller keinen Sitz in der EU, ist das der Einführer oder ein schriftlich beauftragter Bevollmächtigter. Seine Kontaktdaten müssen nach Art. 4 Abs. 4 auf dem Produkt, der Verpackung, dem Paket oder einem Begleitdokument stehen.
05 Konzern
Importeurspflichten im Konzern organisieren.
- Legen Sie fest, welche Gesellschaft Einführer ist. Ihr Name gehört auf das Typenschild oder in das Begleitdokument.
- Verankern Sie im Rahmenvertrag, dass der Hersteller EU-Konformitätserklärung, Betriebsanleitung und auf Verlangen die technischen Unterlagen nach Anhang IV Teil A liefert.
- Richten Sie ein Ablagesystem ein, das Unterlagen je Seriennummer mindestens zehn Jahre vorhält. Art. 19 verlangt zusätzlich, Lieferanten und Abnehmer zehn Jahre lang benennen zu können.
- Stimmen Sie mit EHS und Produktsicherheit ab, wer Beschwerden und Vorfälle aufnimmt und an Hersteller und Behörden meldet.
- Prüfen Sie Funk, Akku und Software gesondert. Für Funkmodule gilt die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU, für Produkte mit digitalen Elementen ab 11. Dezember 2027 der Cyber Resilience Act.
- PhoenixOne fordert über den direkten Kontakt zu Herstellern in Shanghai Konformitätserklärung, Prüfberichte und Antworten zur Sicherheitsarchitektur an. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrer Produktsicherheit oder Rechtsabteilung.
06 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Welche Pflichten hat ein Importeur von Maschinen?
Ab dem 20. Januar 2027 nennt Art. 13 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Pflichten: nur konforme Maschinen in Verkehr bringen, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und technische Unterlagen prüfen, eigene Kontaktdaten angeben, Betriebsanleitung beifügen, Risiken melden und die EU-Konformitätserklärung mindestens zehn Jahre bereithalten. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Muss der Importeur seinen Namen auf die Maschine schreiben?
Ja. Nach Art. 13 Abs. 3 der Maschinenverordnung gibt der Einführer Namen, eingetragenen Handelsnamen oder Marke, Postanschrift und Website, E-Mail oder eine andere digitale Kontaktmöglichkeit auf der Maschine an. Ist das nicht möglich, genügt die Verpackung oder ein Begleitdokument. Schon heute verlangt Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 die Kontaktdaten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs.
Wie lange muss ein Importeur die Konformitätserklärung aufbewahren?
Mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen der Maschine. So steht es in Art. 13 Abs. 8 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Der Einführer muss außerdem sicherstellen, dass er die technischen Unterlagen auf Verlangen der Marktüberwachung vorlegen kann. Gegebenenfalls gehört dazu auch Quellcode oder Programmierlogik, wenn die Behörde ihn zur Prüfung braucht.
Wann wird ein Importeur zum Hersteller?
Ein Einführer gilt nach Art. 17 der Maschinenverordnung als Hersteller, wenn er die Maschine unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt oder sie so verändert, dass die Konformität betroffen sein kann. Nach Art. 18 wird zudem jeder zum Hersteller, der eine wesentliche Veränderung vornimmt. Dann gelten alle Herstellerpflichten.
Gilt die Maschinenverordnung auch für Maschinen, die vor 2027 geliefert wurden?
Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht wurden, dürfen nach Art. 52 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/1230 weiter bereitgestellt werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens jedes einzelnen Geräts. Bei Rahmenverträgen mit Abrufen über den Stichtag hinaus gelten für spätere Geräte die neuen Regeln.
Quellen · Stand Oktober 2026
- Verordnung (EU) 2023/1230, konsolidierte Fassung: Art. 13, 17, 18, 19, 25, 50, 51, 52, 54, Anhang I Teil A
- Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
- 9. ProdSV (Maschinenverordnung national), § 3 und § 10
- Verordnung (EU) 2019/1020, Art. 4 Abs. 1 bis 5
- Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), Art. 71
- Richtlinie 2014/53/EU (Funkanlagenrichtlinie)
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Maßgeblich sind die jeweiligen Rechtstexte und Bescheide.
07 Weiter
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