Import · Exportkontrolle
Exportkontrolle bei Robotern.In China, in der EU und bei der Weitergabe.
Beim Kauf von Robotern aus China wirkt Exportkontrolle in zwei Richtungen. In China gelten das Exportkontrollgesetz (seit 1. Dezember 2020) und die Dual-Use-Exportkontrollverordnung (seit 1. Dezember 2024). Seit dem 4. April 2025 sind bestimmte Seltene Erden und Magnete genehmigungspflichtig. In der EU greift die Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821, sobald ein Roboter, Software oder Technologie die EU wieder verlässt. Bestimmte Roboter stehen dort in Anhang I unter 2B007. Dazu kommt die Prüfung von Sanktionslisten. Keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet · Stand Oktober 2026
01 China
Exportkontrolle in China: was beim Hersteller ankommt.
China hat sein Exportkontrollrecht in den letzten Jahren neu geordnet. Das Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China gilt seit dem 1. Dezember 2020. Die Verordnung über die Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gilt seit dem 1. Dezember 2024 und fasst ältere Einzelregelungen zusammen. Ausführer ist der Hersteller in China. Er braucht für kontrollierte Güter eine Ausfuhrgenehmigung.
Am 4. April 2025 haben das chinesische Handelsministerium und die Zollverwaltung mit der Bekanntmachung Nr. 18 Exportkontrollen für sieben mittlere und schwere Seltene Erden eingeführt: Samarium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Lutetium, Scandium und Yttrium. Erfasst sind laut Internationaler Energieagentur auch Samarium-Kobalt-Magnete und Neodym-Eisen-Bor-Magnete mit Terbium oder Dysprosium.
Für Käufer von Robotern ist das vor allem eine Frage der Ersatzteile. Elektromotoren in Gelenken enthalten häufig Permanentmagnete. Ob ein fertiger Roboter oder ein einzelner Motor unter eine chinesische Kontrollliste fällt, muss der Hersteller als Ausführer klären. Fragen Sie das vor dem Rahmenvertrag schriftlich ab, denn eine Genehmigungspflicht kann Lieferungen verzögern.
02 EU
EU-Dual-Use-Verordnung bei Weitergabe und Re-Export.
Die Einfuhr eines Roboters in die EU braucht nach der Verordnung (EU) 2021/821 keine Genehmigung. Die Verordnung regelt Ausfuhr, Vermittlung, technische Unterstützung, Durchfuhr und Verbringung. Relevant wird sie, wenn ein Konzern Roboter an ein Werk außerhalb der EU weitergibt, an den Hersteller zurückschickt oder Software und Technologie über die Grenze überträgt.
Nach Art. 2 Nr. 2 umfasst „Ausfuhr“ auch die Wiederausfuhr und die Übertragung von Software oder Technologie über elektronische Medien an Empfänger außerhalb der EU. Nach Art. 3 Abs. 1 ist die Ausfuhr von Gütern in Anhang I genehmigungspflichtig. Nach Art. 4 kann auch für nicht gelistete Güter eine Genehmigung nötig sein, etwa bei Verwendung für Massenvernichtungswaffen oder militärischer Endverwendung in einem Embargoland.
In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Anhang I wird regelmäßig durch delegierte Verordnungen aktualisiert. Prüfen Sie deshalb immer die aktuelle Fassung.
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Welche Unterlagen braucht Ihr Einkauf vom Hersteller?
Mit Ihren eigenen Zahlen: Wann sich ein Roboter rechnet, gekauft oder gemietet.
03 2B007
Welche Roboter in Anhang I der Dual-Use-Verordnung stehen.
| Listenposition 2B007 | Merkmal | Wann das bei Robotern vorkommen kann |
|---|---|---|
| 2B007.b | besonders konstruiert zur Erfüllung nationaler Sicherheitsvorschriften für potenziell explosionsgefährliche Munitions-Umgebungen (nicht: Farbspritzkabinen) | Sonderanwendungen in der Rüstungsfertigung |
| 2B007.c | strahlungsgehärtet für mehr als 5 × 10³ Gy (Silizium) ohne Funktionseinbuße | Inspektionsroboter oder Vierbeiner für kerntechnische Anlagen |
| 2B007.d | besonders konstruiert für Betriebsfähigkeit in Höhen über 30 000 m | für Industrieroboter praktisch nicht relevant |
| 2B207.a | nicht von 2B007 erfasste Roboter, besonders konstruiert für nationale Sicherheitsnormen bei der Handhabung hochexplosiver Stoffe | Sonderanwendungen in Chemie und Explosivstofffertigung |
04 Sanktionen
Sanktionslisten prüfen, bevor der Vertrag steht.
Vertragspartner prüfen
Hersteller, Mutterkonzern, Bevollmächtigten und Spediteur gegen die EU-Finanzsanktionslisten abgleichen. Der deutsche Zoll und die Bundesbank stellen dafür das Portal „Finanz-Sanktionsliste“ bereit.
Länderembargos prüfen
Die EU-Sanktionskarte zeigt, welche Maßnahmen für welche Länder gelten.
Weitergabe in Drittländer prüfen
Liefert Ihr Konzern Roboter oder Teile an Werke außerhalb der EU, kann Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eine „No-Russia-Klausel“ im Vertrag verlangen, wenn die Güter in den dort genannten Anhängen stehen.
Komponenten aus Drittstaaten beachten
Enthält ein Roboter Komponenten mit Ursprung in weiteren Ländern, kann bei der Weitergabe auch deren Exportrecht eine Rolle spielen. Das prüft Ihre Exportkontrolle.
Ergebnis dokumentieren
Prüfdatum, Listenstand und Ergebnis in der Lieferantenakte ablegen und regelmäßig wiederholen.
05 Praxis
Exportkontrolle in der Lieferantenfreigabe verankern.
- Lassen Sie den Hersteller schriftlich bestätigen, ob Roboter, Ersatzteile oder Software nach chinesischem Recht genehmigungspflichtig sind.
- Fragen Sie, ob der Hersteller für die Ausfuhr Endverwendungs- oder Endverbleibserklärungen von Ihnen braucht. Planen Sie die Abstimmung mit Ihrer Exportkontrolle ein.
- Klären Sie, ob Ersatzmotoren und Magnete aus anderen Quellen bezogen werden können, falls Genehmigungen sich verzögern.
- Bei Vierbeinern für Kernkraftwerke, Rückbau oder Munitionsumgebungen: Einstufung nach Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 vor jeder Weitergabe prüfen.
- PhoenixOne holt über unseren direkten Kontakt zu Herstellern in Shanghai die Angaben des Herstellers zur Exportkontrolle ein und leitet Ihre Fragen weiter. Die Einstufung und Genehmigung bleiben bei Ihrer Exportkontrolle und den Behörden.
- Diese Seite ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.
06 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Brauche ich eine Genehmigung, um Roboter aus China zu importieren?
Für die Einfuhr eines Industrieroboters in die EU sieht die Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 keine Genehmigung vor. Der Hersteller braucht aber gegebenenfalls eine chinesische Ausfuhrgenehmigung, wenn Roboter oder Teile dort kontrolliert sind. Wenn Sie den Roboter später aus der EU ausführen, gelten wieder EU-Exportkontrollen. Prüfen Sie außerdem Sanktionslisten.
Sind Industrieroboter Dual-Use-Güter?
Normale Industrieroboter stehen nicht in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821. Gelistet sind unter 2B007 Roboter mit besonderen Eigenschaften, etwa strahlungsgehärtet für mehr als 5 × 10³ Gy (Silizium), für explosionsgefährliche Munitions-Umgebungen oder für Höhen über 30 000 m. Inspektionsroboter für kerntechnische Anlagen können darunter fallen.
Was bedeuten Chinas Exportkontrollen auf Seltene Erden für Roboter?
Seit dem 4. April 2025 sind in China sieben mittlere und schwere Seltene Erden und daraus hergestellte Produkte genehmigungspflichtig, darunter Magnete mit Terbium oder Dysprosium. Elektromotoren in Robotergelenken enthalten häufig Permanentmagnete. Das kann Ersatzteile verzögern. Ob ein bestimmter Roboter betroffen ist, muss der Hersteller als Ausführer klären.
Muss ich Hersteller aus China gegen Sanktionslisten prüfen?
Ja, das gehört zur Sorgfalt. EU-Sanktionen verbieten, gelisteten Personen und Unternehmen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Prüfen Sie Hersteller, Mutterkonzern, Bevollmächtigten und Logistikpartner, zum Beispiel über das Portal Finanz-Sanktionsliste. Wiederholen Sie die Prüfung bei laufenden Rahmenverträgen regelmäßig.
Was ist bei der Weitergabe von Robotern an Werke außerhalb der EU zu beachten?
Eine Weitergabe aus der EU ist eine Ausfuhr oder Wiederausfuhr im Sinne von Art. 2 Nr. 2 der Verordnung (EU) 2021/821. Gelistete Güter brauchen eine Genehmigung des BAFA. Auch Software und Technologie zählen. Bei bestimmten Gütern verlangt Art. 12g der Russland-Verordnung (EU) Nr. 833/2014 eine No-Russia-Klausel im Vertrag.
Quellen · Stand Oktober 2026
- Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-Verordnung), Art. 2, 3, 4, Anhang I Nr. 2B007
- BAFA: Ausfuhrkontrolle
- BAFA: Güterlisten
- BAFA: Embargo Russland
- IHK Düsseldorf: No-Russia-Klausel nach Art. 12g Verordnung (EU) Nr. 833/2014
- Finanz-Sanktionsliste (Zoll und Deutsche Bundesbank)
- EU Sanctions Map
- IEA Policy Database: MOFCOM/GAC Bekanntmachung Nr. 18 vom 4. April 2025 (Seltene Erden), Stand der Quelle Mai 2025
- CMS: Chinas Dual-Use-Exportkontrollverordnung, gültig ab 1. Dezember 2024; Exportkontrollgesetz seit 1. Dezember 2020
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Maßgeblich sind die jeweiligen Rechtstexte und Bescheide.
07 Weiter
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