Import · Batterieverordnung
Batterieverordnung bei Robotern.Wer importiert, gilt als Hersteller.
Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 gilt auch für Akkus, die in Robotern eingebaut sind. Wer einen Roboter aus China erstmals in Deutschland gewerbsmäßig abgibt, kann nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 47 Buchst. c als Hersteller der Batterie gelten und muss sich dann vor dem Bereitstellen bei der Stiftung EAR registrieren (Art. 55) und Altbatterien zurücknehmen (Art. 61). Neue Kennzeichnungspflichten nach Art. 13 greifen ab dem 18. August 2026, der Batteriepass für Industriebatterien über 2 kWh ab dem 18. Februar 2027 (Art. 77). Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet · Stand Oktober 2026
01 Kategorie
Welche Batteriekategorie ein Roboterakku hat.
| Kategorie | Definition (Art. 3 Abs. 1) | Bezug zu Robotern |
|---|---|---|
| Gerätebatterie (Nr. 9) | Gekapselt, höchstens 5 kg, nicht speziell für die industrielle Verwendung ausgelegt | Eher Fernbedienungen, Handgeräte, kleine Zubehörteile |
| Industriebatterie (Nr. 13) | Speziell für industrielle Verwendung ausgelegt, oder über 5 kg und keine LV-, Elektrofahrzeug- oder Starterbatterie | Häufig der Fall bei Akkus von Humanoiden und Vierbeinern für den Industrieeinsatz |
| LV-Batterie (Nr. 11) | Gekapselt, höchstens 25 kg, für die Traktion von Radfahrzeugen wie E-Bikes oder E-Scootern | Bei Robotern in der Regel nicht einschlägig |
| Elektrofahrzeugbatterie (Nr. 14) | Für die Traktion von Hybrid- und Elektrofahrzeugen | Bei Robotern nicht einschlägig |
02 Herstellerrolle
Warum der Importeur zum Batteriehersteller wird.
Die Batterieverordnung fasst den Herstellerbegriff weit. Nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 47 Buchst. c ist Hersteller auch, wer in einem Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort erstmals gewerbsmäßig Batterien aus einem Drittland abgibt, ausdrücklich auch Batterien, die in Geräte eingebaut sind. Für einen Roboter aus Shanghai heißt das: Der erste Abgebende in Deutschland trägt die Herstellerpflichten für den Akku.
Im Konzern ist das nicht immer die Gesellschaft, die den Roboter nutzt. Kauft eine zentrale Einkaufsgesellschaft und gibt die Roboter an mehrere Werke weiter, kann sie Hersteller im Sinne der Batterieverordnung sein. Klären Sie diese Rolle vor der ersten Lieferung mit der Rechtsabteilung, denn ohne Registrierung darf die Batterie nach Art. 55 Abs. 2 nicht auf dem Markt bereitgestellt werden.
Ob ein Konzern, der den Roboter ausschließlich selbst nutzt, als Abgebender gilt, hängt von der konkreten Lieferkette ab. Dieser Punkt ist nicht abschließend geklärt und sollte im Einzelfall geprüft werden.
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Welche Unterlagen braucht Ihr Einkauf vom Hersteller?
Mit Ihren eigenen Zahlen: Wann sich ein Roboter rechnet, gekauft oder gemietet.
03 Pflichten
Pflichten aus der Batterieverordnung mit Fristen.
- Registrierung: Hersteller registrieren sich nach Art. 55 in jedem Mitgliedstaat, in dem sie Batterien erstmals bereitstellen. In Deutschland führt die Stiftung EAR das Register. Die Kapitel zur erweiterten Herstellerverantwortung gelten nach Art. 96 Abs. 2 Buchst. c seit dem 18. August 2025.
- Rücknahme: Hersteller von Industriebatterien nehmen nach Art. 61 Abs. 1 Altbatterien der Kategorie, die sie in Verkehr gebracht haben, unentgeltlich zurück, unabhängig von Marke oder Herkunft.
- Symbol getrennte Sammlung: Seit dem 18. August 2025 tragen alle Batterien das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne nach Art. 13 Abs. 4 und Anhang VI Teil B.
- Allgemeine Kennzeichnung: Ab dem 18. August 2026 oder 18 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt nach Art. 13 Abs. 10, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, tragen Batterien die Angaben aus Anhang VI Teil A. Ob der Durchführungsrechtsakt den Termin verschiebt, sollten Sie vor der Bestellung prüfen.
- Batteriepass: Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene Industriebatterie mit mehr als 2 kWh einen elektronischen Batteriepass nach Art. 77 Abs. 1.
- CE-Kennzeichnung der Batterie: Die Konformitätsbewertung nach Art. 17 und die Vorschriften zur CE-Kennzeichnung in Kapitel VI gelten seit dem 18. August 2024.
- Sorgfaltspflichten in der Rohstofflieferkette (Art. 48 ff.): Die Verordnung (EU) 2025/1561 hat den Beginn in Art. 48 Abs. 1 vom 18. August 2025 auf den 18. August 2027 verschoben. Nach Art. 47 gelten sie nicht für Wirtschaftsakteure mit weniger als 40 Mio. Euro Nettoumsatz, die keiner größeren Gruppe angehören. Konzerne liegen fast immer darüber. Ob der Schwellenwert noch angehoben wird, ist Stand Oktober 2026 offen.
04 Einkauf
Batterieverordnung im Konzerneinkauf: was der Hersteller liefern muss.
Akku-Datenblatt anfordern
Zellchemie, Nennenergie in Wh oder kWh, Gewicht, Zellhersteller, Bauform. Daraus folgt die Kategorie und ob der Batteriepass ab Februar 2027 nötig ist.
Konformitätsunterlagen prüfen
EU-Konformitätserklärung für die Batterie, CE-Kennzeichnung, Kennzeichnung nach Art. 13 und das Symbol für getrennte Sammlung.
Herstellerrolle festlegen
Wer ist erster Abgebender in Deutschland? Diese Gesellschaft registriert sich bei der Stiftung EAR und organisiert die Rücknahme.
Batteriepass vertraglich sichern
Für Lieferungen ab 18. Februar 2027 im Rahmenvertrag festlegen, dass der Hersteller die Daten für den Batteriepass nach Anhang XIII bereitstellt.
Transportdokumente mitdenken
Die UN-38.3-Prüfzusammenfassung für den Lithium-Akku braucht die Spedition ohnehin. Fordern Sie sie zusammen mit den Batterieunterlagen an.
05 Praxis
Ersatzakkus und Flotten: der unterschätzte Teil.
Im Schichtbetrieb tauschen viele Werke Roboterakkus, statt zu warten, bis ein Gerät geladen ist. Eine Flotte bringt deshalb oft deutlich mehr Akkus ins Werk als Roboter. Jeder separat importierte Ersatzakku ist eine eigene Batterie im Sinne der Verordnung, mit Registrierung, Kennzeichnung und gegebenenfalls Batteriepass.
Planen Sie die Rücknahme gleich mit. Lithium-Ionen-Akkus altern, und nach einigen Jahren fallen in einer Flotte regelmäßig Altakkus an. Der Hersteller beziehungsweise die beauftragte Organisation für Herstellerverantwortung muss diese nach Art. 61 unentgeltlich zurücknehmen. Klären Sie, wer in Deutschland diese Aufgabe übernimmt, wenn der Roboterhersteller selbst keine Niederlassung in der EU hat.
PhoenixOne vermittelt über den direkten Kontakt zu Herstellern in Shanghai und fordert Akku-Datenblätter, Konformitätsunterlagen und Angaben zum Batteriepass an, damit Ihr Einkauf die Rollen vor der Bestellung sauber verteilen kann.
06 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Gilt die Batterieverordnung für Akkus in Robotern?
Ja. Die Verordnung (EU) 2023/1542 erfasst ausdrücklich auch Batterien, die in Geräte eingebaut sind. Ein Roboterakku ist je nach Bauart meist eine Industriebatterie, kleinere Akkus können Gerätebatterien sein. Daraus folgen Pflichten zu Registrierung, Rücknahme, Kennzeichnung und ab Februar 2027 gegebenenfalls zum Batteriepass.
Wer ist Hersteller der Batterie bei einem Roboter aus China?
Nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 47 Buchst. c der Batterieverordnung ist Hersteller, wer Batterien aus einem Drittland erstmals gewerbsmäßig in einem Mitgliedstaat abgibt, auch eingebaut in Geräte. Das kann der Importeur oder eine Einkaufsgesellschaft im Konzern sein. Die Rolle sollte vor der ersten Lieferung geklärt werden.
Braucht ein Roboterakku einen Batteriepass?
Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede Industriebatterie mit mehr als 2 kWh, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, einen elektronischen Batteriepass nach Art. 77 der Verordnung (EU) 2023/1542. Kleinere Akkus sind nicht betroffen. Entscheidend ist die Kapazität des einzelnen Akkus, nicht der ganzen Flotte.
Muss ich mich als Roboterimporteur bei der Stiftung EAR registrieren?
Wenn Sie nach der Batterieverordnung als Hersteller gelten, ja. Art. 55 verlangt die Registrierung in jedem Mitgliedstaat, in dem Batterien erstmals bereitgestellt werden. In Deutschland ist dafür die Stiftung EAR zuständig. Ohne Registrierung darf die Batterie nicht auf dem Markt bereitgestellt werden.
Ab wann gelten die neuen Kennzeichnungspflichten für Batterien?
Die allgemeine Kennzeichnung nach Art. 13 Abs. 1 gilt ab dem 18. August 2026 oder 18 Monate nach dem zugehörigen Durchführungsrechtsakt, je nachdem, was später liegt. Das Symbol für getrennte Sammlung ist bereits seit dem 18. August 2025 Pflicht. Prüfen Sie vor der Bestellung, ob der Durchführungsrechtsakt den Termin verschoben hat.
Quellen · Stand Oktober 2026
- Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), Art. 3, 11, 13, 17, 55, 61, 77, 96
- Verordnung (EU) 2025/1561 (Verschiebung der Sorgfaltspflichten)
- Stiftung EAR: Registrierung von Batterieherstellern
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Maßgeblich sind die jeweiligen Rechtstexte und Bescheide.
07 Weiter
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