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Import · Vertrag

Gewährleistung beim Import.Was ohne Vertrag gilt und was Sie regeln sollten.

Beim Kauf eines Roboters von einem Hersteller in China gilt ohne abweichende Vereinbarung in der Regel das UN-Kaufrecht (CISG), weil Deutschland und China Vertragsstaaten sind (Art. 1 Abs. 1 Buchstabe a CISG). Die Gewährleistung richtet sich dann nach Art. 35 ff. CISG: Mängel sind innerhalb angemessener Frist zu rügen, spätestens zwei Jahre nach Übergabe (Art. 39 Abs. 2). Über Rechtswahl und Schiedsgericht entscheiden die Parteien selbst. Schiedssprüche sind nach dem New Yorker Übereinkommen in beiden Ländern vollstreckbar. Keine Rechtsberatung.

Kurz beantwortet · Stand Oktober 2026
Ein Container aus Milchglas mit offenen Türen, darin ein Roboter in einer Glaskiste, Kupferschiene zu einer Fabrikhalle
Import aus China: Zoll, CE, Unterlagen, Service.

01  Grundlage

Welches Recht beim Roboterkauf in China gilt.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht) gilt in China seit dem 1. Januar 1988 und in Deutschland seit dem 1. Januar 1991. Es ist anwendbar, wenn Käufer und Verkäufer ihre Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten haben. Für den Kauf eines Industrieroboters durch ein deutsches Werk bei einem Hersteller in Shanghai ist das der Normalfall.

Das CISG gilt automatisch, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren. Nach Art. 6 CISG können sie es ganz oder teilweise ausschließen. Eine bloße Wahl „deutsches Recht“ schließt das CISG nach überwiegender Auffassung nicht aus, weil es Teil des deutschen Rechts ist. Wer es nicht will, muss das ausdrücklich schreiben.

Für Konzerne ist die Frage weniger akademisch, als sie klingt. Konzerneinkaufsbedingungen sind meist auf das BGB und HGB zugeschnitten. Gilt stattdessen das CISG, ändern sich Rügepflichten, Rechtsbehelfe und Schadensersatz.

02  Vergleich

UN-Kaufrecht und HGB im Vergleich.

ThemaUN-Kaufrecht (CISG)Deutsches Recht (BGB, HGB)
MangelbegriffVertragsmäßigkeit nach Art. 35Sachmangel nach § 434 BGB
Untersuchunginnerhalb so kurzer Frist, wie es die Umstände erlauben (Art. 38)unverzüglich nach Ablieferung (§ 377 Abs. 1 HGB)
Rügeinnerhalb angemessener Frist nach Entdeckung (Art. 39 Abs. 1)unverzüglich (§ 377 HGB)
Ausschlussfristspätestens zwei Jahre nach Übergabe, außer bei abweichender Garantiefrist (Art. 39 Abs. 2)Verjährung nach § 438 BGB
Ersatzlieferungnur bei wesentlicher Vertragsverletzung (Art. 46 Abs. 2)Nacherfüllung nach Wahl des Käufers (§ 439 BGB)
Schadensersatzverschuldensunabhängig, begrenzt auf Vorhersehbares (Art. 74), Entlastung nach Art. 79grundsätzlich verschuldensabhängig

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03  Vertrag

Gewährleistung im Rahmenvertrag konkret regeln.

  • Leistungsbeschreibung: Lastenheft mit messbaren Werten für Traglast, Taktzeit, Laufzeit pro Akkuladung, Umgebungsbedingungen und Schnittstellen. Ohne sie lässt sich Vertragsmäßigkeit kaum nachweisen.
  • Abnahme: Werksabnahme in China (FAT) und Abnahme vor Ort (SAT) mit Protokoll. Die Abnahme regelt, wann die Untersuchungsfrist beginnt.
  • Garantiefrist: eigene vertragliche Garantie mit Beginn ab Abnahme vor Ort statt ab Versand.
  • Rechtsbehelfe: Reparatur, Ersatzteil, Ersatzgerät, Minderung, Rücktritt. Bei Flotten zusätzlich Serienfehlerklausel, wenn derselbe Mangel an mehreren Geräten auftritt.
  • Software: Mängel durch Updates, Fehlfunktionen nach Firmware-Wechsel und Pflichten bei Sicherheitslücken.
  • Haftungsgrenzen: Höchstbeträge, Folgeschäden, Produktionsausfall. Hier prallen Konzernbedingungen und Herstellerbedingungen oft aufeinander.
  • Konformität: Pflicht des Herstellers, CE-Konformität, deutsche Betriebsanleitung und technische Unterlagen zu liefern, als vertragliche Hauptpflicht.

04  Streit

Gerichtsstand oder Schiedsgericht beim Kauf in China.

Ein Urteil eines deutschen Gerichts lässt sich in China nicht ohne Weiteres vollstrecken. Die Brüssel-Ia-Verordnung gilt nur innerhalb der EU, und ob ein chinesisches Gericht ein deutsches Urteil anerkennt, ist eine Frage des Einzelfalls. Deshalb vereinbaren viele Unternehmen bei Verträgen mit chinesischen Herstellern ein Schiedsgericht.

Das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen von 1958) gilt in Deutschland seit dem 28. September 1961 und in China seit dem 22. April 1987. China wendet es nur auf Schiedssprüche aus anderen Vertragsstaaten und nur auf Streitigkeiten an, die nach chinesischem Recht als Handelssachen gelten. Ein Kaufvertrag über Industrieroboter fällt darunter.

Übliche Schiedsorte sind etwa Deutschland, die Schweiz, Singapur oder Hongkong. Welche Institution passt, hängt von Vertragswert, Sprache und Verhandlungsmacht ab. Diese Wahl gehört in die Hand Ihrer Rechtsabteilung oder einer auf China spezialisierten Kanzlei.

05  Ablauf

So sichern Sie die Gewährleistung in der Praxis.

  1. Lastenheft und Abnahmekriterien festlegen

    Messbare Werte vereinbaren, die bei FAT und SAT geprüft werden.

  2. Rechtswahl und CISG klären

    Ausdrücklich festhalten, ob das CISG gelten soll und welches Recht ergänzend gilt.

  3. Wareneingang prüfen

    Sichtprüfung, Funktionstest, Abgleich mit Lieferschein und Seriennummern dokumentieren.

  4. Mängel schriftlich rügen

    Rüge mit genauer Beschreibung, Fotos, Logdaten und Seriennummer zeitnah absenden.

  5. Fristen überwachen

    Die Zwei-Jahres-Grenze des Art. 39 Abs. 2 CISG im Vertragsmanagement hinterlegen, wenn keine längere Garantie vereinbart ist.

06  Vermittlung

Was PhoenixOne vor Vertragsschluss klärt.

PhoenixOne fragt über unseren direkten Kontakt zu Herstellern in Shanghai die Standardgarantie, die Bereitschaft zu Schiedsklauseln und die Abläufe im Gewährleistungsfall ab und leitet Ihre Fragen zum Lastenheft weiter. Den Vertrag gestalten und verhandeln Sie mit Ihrer Rechtsabteilung. Diese Seite ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.

07  Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet.

Gilt beim Kauf aus China automatisch das UN-Kaufrecht?

In der Regel ja. Deutschland und China sind Vertragsstaaten des CISG. Nach Art. 1 Abs. 1 Buchstabe a gilt es für Kaufverträge zwischen Parteien mit Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten, wenn sie es nicht nach Art. 6 ausschließen. Ein Ausschluss muss ausdrücklich formuliert sein. Die bloße Wahl deutschen Rechts reicht dafür meist nicht.

Wie lange habe ich Gewährleistung auf einen Roboter aus China?

Unter dem UN-Kaufrecht verliert der Käufer seine Rechte, wenn er einen Mangel nicht spätestens zwei Jahre nach Übergabe rügt (Art. 39 Abs. 2 CISG), es sei denn, eine vertragliche Garantiefrist weicht ab. Innerhalb dieser Grenze muss die Rüge in angemessener Frist nach Entdeckung erfolgen. Längere Garantien lassen sich vertraglich vereinbaren.

Muss ich Mängel bei Importrobotern sofort rügen?

Nach Art. 38 CISG muss der Käufer die Ware innerhalb so kurzer Frist untersuchen, wie es die Umstände erlauben. Nach Art. 39 Abs. 1 verliert er seine Rechte, wenn er den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist nach Entdeckung anzeigt. Dokumentieren Sie den Wareneingang und rügen Sie schriftlich mit Seriennummer und Belegen.

Ist ein deutsches Urteil gegen einen chinesischen Hersteller vollstreckbar?

Das ist unsicher. Die Brüssel-Ia-Verordnung gilt nur innerhalb der EU, und chinesische Gerichte prüfen die Anerkennung ausländischer Urteile im Einzelfall. Schiedssprüche dagegen erkennt China nach dem New Yorker Übereinkommen an, dem es seit 1987 angehört. Deshalb vereinbaren Unternehmen bei China-Verträgen häufig ein Schiedsgericht.

Was sollte im Vertrag mit einem chinesischen Roboterhersteller stehen?

Wichtig sind Lastenheft mit messbaren Werten, Werksabnahme und Abnahme vor Ort, Garantiefrist ab Abnahme, Rechtsbehelfe einschließlich Serienfehlerklausel, Software-Updates, Haftungsgrenzen, Rechtswahl mit klarer Aussage zum CISG und ein Schiedsgericht. Dazu kommen Lieferung der CE-Unterlagen und einer deutschen Betriebsanleitung als vertragliche Pflicht. Keine Rechtsberatung.

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